Wir helfen gerne weiter!

Termine

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung. Bitte kontaktieren Sie die gewünschten Therapeut*innen persönlich (siehe Team).

Kostenrückerstattung

Sowohl für Physiotherapie, Logopädie und auch Ergotherapie benötigen Sie einen Überweisungsschein von Hausärzt*in, Fachärzt*in oder Kinderärzt*in. Dieser darf nicht älter als vier Wochen alt sein.

Die Kostenrückerstattung erfolgt nach dem Wahlarztinnen-Prinzip. Die Rechnung begleichen Sie direkt bei Ihrer Therapeut *in. Anschließend können Sie die Honorarnote zusammen mit der Zahlungsbestätigung und der ärztlich bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen, um einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen.

Sollten Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, lohnt es sich nachzufragen, ob die restlichen Kosten übernommen werden.

Wenn Ihr Kind im Steiermärkischen Behindertengesetz aufgenommen wurde, bekommen Sie auch vom Magistrat einen Teil der Kosten rückerstattet. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Absagen

Pünktliches Erscheinen ist wichtig, versäumte Zeit kann nicht nachgeholt werden!
Absagen: Bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann eine Terminabsage telefonisch oder per SMS erfolgen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen leider privat in Rechnung gestellt werden - diese Kosten werden von Ihrer Krankenversicherung nicht erstattet!

Wir sind Wahltherapeutinnen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer gewünschten Therapeutin über die Tarife.